Was kann der einzelne Hauseigentümer tun? ▼
Der einzelne Hausbesitzer muss sich mit der Tatsache auseinandersetzen, dass die Kommune über die öffentliche Kanalisation keinen hundertprozentigen Schutz vor Schäden aus solchen Naturkatastrophen bieten kann. Vielmehr ist es für den Grundstückseigentümer notwendig, das Risiko, das auf seinem Grundstück existiert, zu identifizieren. Er sollte sich Fragen stellen wie: Liegt das Grundstück in einer topografischen Senke? Besteht die Gefahr, dass Oberflächen- oder Grundwasser sich vermehrt auf dem Grundstück sammelt und ins Gebäude eindringen kann (Kellerfenster, Lichtschächte, tiefer liegende Eingänge oder Garagen)? Was würde geschädigt, wenn das Wasser sich diesen Weg sucht? Vom Grundsatz her gilt: Je höher der Wert der Dinge ist, die in solchen Räumlichkeiten gelagert werden, beziehungsweise je hochwertiger der Ausbauzustand ist, desto höhere Schutzmaßnahmen wie Rückstausicherungen sollten von privater Seite getroffen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den angehängten Informationsschriften.
Der richtige Umgang mit Fließgewässern ▼
Präventiv sind Gewässer frei zu halten von Ästen und Grünschnitt sowie wilden Ablagerungen, sowie von Bebauung, die sich zum Abflusshindernis entwickeln können. Zu beachten ist hierbei besonders, dass schlafende Gewässer nicht immer Wasser führen. Im Falle stärkerer Regen können sich diese als Einschnitte im Gelände zu sehenden Formationen aber schnell zu reißenden Gefahren entwickeln. Wichtiger Hinweis – im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetzt Abs. 2 ist jeder verpflichtet, während und nach einem Hochwasser Schutzmaßnahmen durchzuführen, um Schäden am Eigentum von sich und anderen zu vermeiden oder zu verringern.