Der Entsorgungszweckverband Friedrichsthal hat im Jahr 2018 damit begonnen zusammen mit der Stadt Sulzbach Starkregengefahrenkarten erarbeiten lassen. Diese stellen nach der Fertigstellung in 2019 die Basis einer ganzheitlichen kommunalen Risikoanalyse dar. Über diese Starkregen-Gefahrenkarte wurden darüber hinaus private Bereiche ermittelt, in denen auf Privatgrundstücken besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollten oder in denen eine Bebauung nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen empfohlen wird.
Kanalisation und Starkregen ▼
Ein Abwasserkanal kann Starkregenmassen grundsätzlich nicht bewältigen. Grund dafür ist, dass diese Kanäle auf einen „Durchschnittsregen“ ausgelegt sind. Alles andere wäre unwirtschaftlich, da größere Kanaldurchmesser in der überwiegenden Zeit nicht funktionieren würden. Denn je größer der Durchmesser gewählt wird, desto mehr Flüssigkeit muss durchlaufen, um die Feststoffe im Abwasser zu transportieren. Abwasserkanäle sind auf lange Zeiträume ausgelegt. Sie können nicht kurzfristig neu gebaut oder erweitert werden. Aber man kann sie optimierter einsetzen. Aus einem Maßnahmenkatalog wird der EZF zusammen mit der Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang präventive Strategien erarbeiten. Als Bausteine eines Starkregenkonzeptes sind zu nennen, dass z.B. Außengebiete, die geeignet sind, Regenwasser zurückzuhalten identifiziert werden, damit Wasser von dort zeitlich verzögert ins Kanalnetz fließt. Möglich wären zudem, gerade bei starker Hangneigung, Hangbepflanzungen oder Sicherungen mit Steinen oder Staketen zum Geröllrückhalt bzw. zur Vermeidung von Hang-Erosionen.
Müsste das Kanalnetz ausgebaut werden? ▼
Wie oben erläutert funktioniert ein Kanalnetz nicht, wenn es für solche Extremregen ausgelegt werden würde. Insofern ist ein Ausbau des Stauvolumens nicht die Lösung. Vielmehr muss das Regenwasser entweder direkt dem natürlichen Kreislauf zurückgegeben (Einleitung in ein Gewässer oder dort wo möglich in den Untergrund) oder zurückgehalten werden, sodass das Wasser zeitverzögert in den Kanal fließt. Dies ist auch in den deutschen Wassergesetzen so vorgeschrieben.
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