Rückstausicherung

Rückstausicherung – eine lästige aber notwendige Pflicht

Durch das Fehlen einer Rückstausicherung am Hausanschlusskanal, der das Grundstück mit der öffentlichen Kanalisation verbindet, werden viele und teure Gebäudeschäden verursacht. In der Abwassersatzung des EZF ist deshalb geregelt, dass der Grundstückseigentümer jeden Einlauf, Sinkkasten, Ausguss usw., der tiefer als die vorgesehene oder vorhandene Rückstauebene (Straßenoberkante) liegt oder durch andere Gründe durch Rückstau gefährdet ist, mittels dazu geeigneter Absperrvorrichtungen gegen Rückstau zu sichern hat (DIN 1986-100)

Diese Umsetzung ist – wie dem nebenstehenden Bild zu entnehmen ist – im Interesse eines jeden betroffenen Gebäudeeigentümers.