In der Verbandsversammlung des EZF vom 26.11.2009 wurde die Änderung der Abwassersatzung beraten und mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen. Es handelt sich bei den geänderten Passagen um eine Aktualisierung der Bezeichnungen grundlegender Gesetze und technischer Vereinbarungen. Zudem wurden die Rechte und Pflichten des Anschlussnehmers in Bezug auf Inspektion und Wartung der Hausanschlusskanäle exakter gefasst. Hier finden Sie die Veröffentlichung aus Friedrichsthal Aktuell Nr. 51/2009 vom 18.12.2009.